AGB
Nutzungsbedingung:
Die in diesem Online-Portal enthaltenen Produktbeschreibungen des Verkäufers stellen keine verbindlichen Angebote seitens des
Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
Der Kunde kann das Angebot über das in diesem Online-Portal integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde,
nachdem er die ausgewählten Waren und/oder Leistungen in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess
durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf
die im Warenkorb enthaltenen Waren und/oder Leistungen ab.
Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,
• indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt,
wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
• indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert oder den digitalen Inhalt bereitstellt, wobei insoweit bei Warenbestellungen der
Zugang beim Kunden maßgeblich ist.
- Begriffsbestimmung
- In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird der Begriff Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, der Begriff Unternehmer im Sinne des § 14 BGB verwendet.
- Die Mühl Product & Service AG hat Niederlassungen in Hungen und Kranichfeld. Sitz der Mühl Product & Service AG ist Kranichfeld..
- Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, Auskünfte o.a. unabhängig davon, ob der Kunde Unternehmer, Verbraucher, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Diese AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (im Folgenden auch: „Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB). Sie gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Kunden, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten. Ziffer 2 Satz 2 gilt nicht, wenn der Kunde ein Verbraucher ist.
(3) Über Änderungen der AGB werden wir den Kunden in diesem Fall unverzüglich informieren. Widerspricht der Kunde der Änderung innerhalb der Frist von 6 Wochen nach Zugang der Erklärung nicht, gilt sein Schweigen als Zustimmung zur Änderung. Auf diese Folge wird der Kunde ausdrücklich hingewiesen. In dem Fall geltend die neuen AGB ab dem Tag, an welchem die Mitteilung über die Änderung dem Kunden zugegangen ist. Die Ziffer 3 gilt nicht, wenn der Kunde ein Verbraucher ist.
(4) Alle zwischen dem Kunden und uns im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung. Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen abzugeben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages bzw. der Auftragsbestätigung hinausgehen.
(5) Unsere AGB gelten ausschließlich. Von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.
(6) Wir leisten keine Beratung. Wird vom Kunden eine über die allgemeine Auskunft hinausgehende Beratung gewünscht, ist hierüber eine gesonderte Vereinbarung abzuschließen.
- Zustandekommen des Vertrags
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
Eine Bestellung durch den Kunden stellt ein bindendes Angebot dar. Das Angebot kann nach unserer Wahl innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Übersendung der bestellten Ware angenommen werden.
(2) Angebote und Listenpreise sind freibleibend. Aufträge und Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
(3) Bei Annahme von Aufträgen wird die Kreditwürdigkeit des Kunden vorausgesetzt. Ist diese Voraussetzung bei Abschluss des Vertrages nicht gegeben oder entfällt sie danach, können wir als Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder sofortige Zahlung verlangen.
Mangelnde Kreditwürdigkeit kann u.a. angenommen werden, wenn aus früheren Lieferungen fällige Beträge noch nicht bezahlt sind oder uns entsprechende Auskünfte einer Bank, Auskunftei etc. vorliegen.
- Preise / Zahlung
- Preise verstehen sich ohne Verpackung sowie ausschließlich Mehrwertsteuer bei Exportlieferungen ausschließlich Zoll, sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben für Lieferungen ab unserem Sitz der ausstellenden Niederlassung frei LKW oder Waggon verladen. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die Preise einschließlich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Die Lieferung erfolgt ab unserer Niederlassung auf Gefahr des Kunden. Der letzte Satz gilt nicht, wenn der Kunde ein Verbraucher ist.
- Die Lieferkosten werden mit dem Kunden gesondert vereinbart.
- Etwa bewilligte Rabatte sowie Umsatz- und Frachtvergütungen entfallen, falls sich der Kunde mit der Bezahlung durch uns gestellter Rechnungen in Verzug befindet.
- Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
- Rechnungen sind unverzüglich ohne Abzug zu zahlen. Skontoabzug bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Auch dann kann Skonto nur in Anspruch genommen werden, sofern alle übrigen fälligen Rechnungen des Kunden bei uns bezahlt sind. Skontierfähig ist zudem nur der Warenwert ohne Fracht, Vorfracht, Energieteuerungszuschlag und ohne Paletten.
- Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, werden seine sämtlichen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung - auch solche, für die Wechsel gegeben worden sind - sofort fällig. Dies gilt auch im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes. Wir sind bei solchen Zahlungsschwierigkeiten des Kunden berechtigt, gegen Rückgabe erfüllungshalber hingenommener Schecks oder Wechsel Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
- Wird das Zahlungsziel überschritten, können Zinsen in Höhe der Kreditkosten des Verkäufers, jedoch mindestens in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz zuzüglich der geltend gemachten Mehrwertsteuer berechnet werden. Weitergehende Ansprüche aus Zahlungsverzug bleiben unberührt. Gerät ein Verbraucher mit der Zahlung in Verzug, gelten für ihn die gesetzlichen Folgen.
- Lieferfristen / Lieferung/ Rücknahme
- Die Bestimmung einer Lieferfrist bedeutet mangels besonderer Vereinbarung nicht, dass es sich um einen derart bestimmten Termin handelt, der den Kunden zu einem Rücktritt vom Vertrag ohne Fristsetzung berechtigt, § 323 Abs. 2 Ziffer 2 BGB.
- Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind. Die Rechte des Kunden gem. §§ 6 und 8 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.
- Die Lieferung der Ware erfolgt unfrei und auf Kosten des Kunden. Wir sind nicht verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschließen. Teillieferungen sind zulässig und werden einzeln berechnet. Versandweg und -mittel sind unserer Wahl überlassen.
- Ist der Kunde Unternehmer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware beim Versendungskauf mit Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Auslieferung bestimmte Person auf den Kunden über.
- Lieferung frei Baustelle oder frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug befahrbaren Anfuhrstraße. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Anweisung des Kunden die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet dieser für auftretende Schäden. Das Abladen hat unverzüglich durch den Kunden zu erfolgen. Wartezeiten werden dem Kunden berechnet. Wird das Abladen vereinbart, wird am Fahrzeug abgeladen.
- Bei einer Rückgabe von Ware werden durch uns Kosten von 20% bei Lagerware und bei nicht lagermäßig gehaltener Ware von 40% vom Kaufpreis als Aufwandsvergütung erhoben, sofern wir zur Rücknahme der Ware nicht gesetzlich verpflichtet sind (z.B. wegen Mängeln der Ware). Eine Verpflichtung zur Rücknahme besteht - vorbehaltlich der Mangelhaftigkeit der Ware - nicht.
- Aufrechnung
- Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur zulässig, sofern die zur Aufrechnung gestellten Ansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder anerkannt sind. In allen anderen Fällen ist eine Aufrechnung ausgeschlossen.
- Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden ebenfalls nur bei unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten, entscheidungsreifen oder anerkannten Gegenansprüchen zu. Der Kunde verzichtet ferner auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung.
- Eine Abtretung der Forderung gegen uns ist ausgeschlossen.
- Haftung
- Proben und Muster gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessung und Farbe. Soweit die Beschaffenheit nicht ausdrücklich vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 4341 Satz 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir keine Haftung.
- Ist der Kunde Unternehmer und weist die durch uns gelieferte Sache im Zeitpunkt der Übergabe einen Mangel auf, so sind wir zunächst berechtigt, den Mangel durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beseitigen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist eine Nacherfüllung nicht möglich, so ist der Kunde zum Rücktritt, zur Minderung oder, falls der Mangel durch uns zu vertreten ist, zur Geltendmachung von Schadensersatz nach Maßgabe der Regelungen der 7 bis § 9 dieser AGB berechtigt.
- Im Fall, dass die Nacherfüllung geschuldet ist, sind wir berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt verlangen.
- (4) Ist der Mangel durch uns zu vertreten, so beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Kunden nach § 280 BGB auf den Ersatz des Schadens an der verkauften Sache selbst und auf solche Schäden, für die wir eine ausdrückliche und schriftliche Einstandspflicht übernommen haben.
- Die Ein- und Ausbaukosten werden nicht übernommen.
- (5) Wird eine sonstige vertragswesentliche Pflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) leicht fahrlässig verletzt oder geraten wir mit der Lieferung der Ware in Verzug, so ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung unwesentlicher vertraglicher Pflichten gegenüber Unternehmern ist eine Haftung ausgeschlossen.
- (6) Bei Lieferstörungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Umständen (Betriebsstörung, Streik o.ä.) sind wir berechtigt, den Liefertermin um eine angemessene Zeit hinauszuschieben. Verzug tritt während der so verlängerten Lieferfrist nicht ein. Darüber werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind sowohl wir als auch der Käufer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir im Umfang des Rücktritts unverzüglich erstatten.
- (7) Wir sind nicht verpflichtet, Ware, die wir lediglich als Händler verkaufen (die also nicht durch uns hergestellt wird), auf ihre Mangelhaftigkeit zu überprüfen. Ein Verschulden im Sinne des § 276 BGB unsererseits liegt daher nicht vor, falls die verkaufte Ware Mängel aufweist, die nur durch eine Untersuchung erkennbar sind. Bei Lieferungen im Streckengeschäft stellt die Lieferung einer mangelhaften Sache grundsätzlich kein Vertretenmüssen im Sinne des § 276 BGB dar.
- (8) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten in gleicher Weise für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
- (9) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Die sich aus § 7 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch dann nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben.
- In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB). Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen.
- Rüge- und Untersuchungspflichten
- Ist der Kunde Unternehmer, so hat er die gelieferte Ware ist unverzüglich nach Übergabe durch den Kunden zu untersuchen und uns gegenüber schriftlich zu rügen, falls diese mangelhaft im Sinne der §§ 434, 435 BGB ist. Dies gilt nicht, falls es sich um einen versteckten Mangel handelt. Die gleiche Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde im Hinblick auf Mengenabweichungen. Kommt der Kunde seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nach, so kann er aus der Mangelhaftigkeit oder der Mengenabweichung keine Rechte mehr herleiten.
- Der Kunde trägt, sofern er Unternehmer ist, die Beweislast für den Mangel, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelanzeige.
- Ist der Kunde Verbraucher, so hat er offenkundige Mängel der verkauften Sache bis spätestens 2 Monate nach Übergabe der Sache schriftlich bei uns anzuzeigen. Tut er dies nicht, kann auch er aus der Mangelhaftigkeit der verkauften Sache keine Rechte mehr herleiten.
- Zeigt sich ein verdeckter Mangel erst später, so hat der Kunde unverzüglich nach seinem Entdecken den Mangel uns gegenüber anzuzeigen. Soweit der Kunde Verbraucher ist, hat er einen verdeckten Mangel, der später entdeckt wird, binnen zwei Monaten nach seinem Entdecken uns gegenüber schriftlich anzuzeigen. Tut er dies nicht, treten ebenfalls die Rechtsfolgen des Abs. (1) Satz 3 ein.
- Ist der Kunde Unternehmer, ist er ebenfalls verpflichtet, jegliche sonstige durch uns verursachte Vertragsverletzung uns gegenüber unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich anzuzeigen, soweit diese nicht bei uns bereits positiv bekannt ist oder bekannt sein muss. Kommt er dieser Rügepflicht nicht nach, so kann er aus dieser Vertragsverletzung keine Rechte herleiten.
- Verjährung von Ansprüchen
- Ansprüche aus einer Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware verjähren abweichend von § 438 Abs. 1 Ziffer 3 BGB in einem Jahr. Dies gilt nicht, falls der Kunde Verbraucher ist.
- Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), bei Arglist des Verkäufers (§ 438 Abs. 3 BGB) und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 479 BGB).
- Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt.
- Die Verkürzung der Gewährleistungsfristen nach Abs. (1) gilt nicht, sofern die Ansprüche des Kunden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns oder unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen. Ansonsten gelten für die Schadensersatzansprüche des Kunden gemäß § 7 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.
- Eigentumsvorbehalt
- Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderung, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden zustehen. Dies gilt auch für zukünftig entstehende und bedingte Forderungen und auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
- Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne des Abs.(1). Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden steht uns das Miteigentum anteilig an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Rechnungswerts der anderen verwendeten Waren zu. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des Rechnungswerts der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Unsere Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne des Abs. (1).
- Der Kunde darf Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er uns gegenüber mit seinen Zahlungsverpflichtungen nicht in Verzug ist veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung gemäß Abs. (4) und (5) auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
- Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten und diese Abtretung durch uns angenommen. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung unserer Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gekauften Waren veräußert, so wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren abgetreten. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile nach Abs. (2) haben, wird uns ein unserem Miteigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten.
- Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung erlischt im Falle unseres Widerrufs, spätestens aber bei Zahlungsverzug, Nichteinlösung eines Wechsels oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz-, Vergleichs- oder Gesamtvollstreckungsverfahren. Von unserem Widerrufsrecht werden wir nur dann Gebrauch machen, wenn uns Umstände bekannt werden, aus denen sich eine unseren Zahlungsanspruch gefährdende Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ergibt. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übergeben.
- Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffes und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.
- Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und zu diesem Zweck gegebenenfalls den Betrieb oder das Lager des Kunden zu betreten. Gleiches gilt, wenn andere Umstände eintreten, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsschluss schließen lassen und die unsere Zahlungsansprüche gefährden. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir können außerdem die Weiterveräußerung, Weiterverarbeitung und Wegschaffung der Vorbehaltsware untersagen.
- Der Kunde ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und zu deren sorgfältiger Behandlung verpflichtet.
- Die vorstehenden Abs. (3) bis (8) gelten nicht, falls der Kunde Verbraucher ist.
- Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
- Erfüllungsort /Gerichtsstand
Der Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Kaufvertrag ist unser Sitz. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus dieser Vertragsbeziehung mit Kaufleuten im Sinne des HGB ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Sitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
- Anzuwendendes Recht
Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen gilt der Gerichtsstand wie unter § 11 vereinbart, soweit nicht kraft Gesetzes ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand bestimmt ist.
- Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir die anlässlich von Bestellungen anfallenden Kundendaten im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestellung erheben, bearbeiten, speichern und nutzen, sowie zu internen Marktforschungs- und zu eigenen Marketingzwecken verwenden werden. Soweit der Kunde eine Datennutzung für interne Zwecke durch uns nicht wünscht, ist der Kunde berechtigt, dieser Nutzung jederzeit schriftlich zu widersprechen. Wir werden Kundendaten nicht über den in Satz 1 geregelten Umfang hinaus verwerten oder weitergeben.
Wir verwenden die von dem Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts.
Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten werden von uns gespeichert und zur Abwicklung von Bestellungen, die Lieferung von Waren und die Abwicklung von Zahlungen genutzt. Ferner werden Daten für eigene Marketingzwecke genutzt. Bei der Datenverarbeitung werden die schutzwürdigen Belange des Kunden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
Die Firma Mühl Product & Service AG wird zur Kreditprüfung bei der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden bzw. der Creditreform Gießen Hain KG, Ludwig-Richter-Str. 11, 35396 Gießen, eine Auskunft einholen. Soweit nach Einrichtung eines kündbaren Kundenkontos Daten über nichtvertragsgemäßes Verhalten aus anderen Vertragsverhältnissen bei der SCHUFA bzw. der Creditreform anfallen, kann die Firma Mühl Product & Service AG zur Bonitätsüberwachung hierüber ebenfalls Auskünfte erhalten. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA bzw. die Creditreform ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Im Falle nichtvertragsgemäßen Verhaltens (z.B. Forderungsbetrag nach Kündigung bei unbestrittener Forderung) übermittelt die Firma Mühl Product & Service AG diese Informationen an die SCHUFA bzw. die Creditreform, die bei Nachweis des berechtigten Interesses hierüber Auskunft an ihre Vertragspartner erteilt.
Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Weitere Informationen über die SCHUFA erfahren Sie über www.schufa.de bzw. zur Creditreform über www.giessen-creditreform.de.
- 14 Erklärung gemäß Verbraucherschlichtungsgesetz
Wir sind nicht bereit und gesetzlich auch nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- 15 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewolltem am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.